A LLGEMEINE INFORMATIONEN
Jede Frau hat Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft, bei der Geburt und bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. In der Stillzeit können Sie noch weitere acht Mal Kontakt zur Hebamme aufnehmen.
Die Kosten der Hebammenhilfe werden komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausgenommen sind Sonderleistungen z.B. Geburtsvorbereitende Akupunktur, Babymassage.
Besteht eine private Krankenversicherung, empfehle ich Ihnen, sich bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme von Hebammenleistungen noch einmal zu erkundigen. Normalerweise gibt es aber keine Probleme.